ALKOHOL
Branntweinhaltige Getränke, z.B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntwein dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG.
O'Donnell
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